19. Juni 2024 — Oliver Huser

Das Schweizerische Bundesgericht


Viele unserer Kunden dürfen wir aus Gründen der Vertraulichkeit leider nicht nennen. Daher ist es umso schöner, dass wir von unserem neuesten Kunden die Erlaubnis erhalten haben, diesen namentlich zu erwähnen: Mit grossem Stolz dürfen wir verkünden, dass sich das Schweizerische Bundesgericht für die Document Capturing Lösung "Ephesoft Transact" entschieden hat und diese vor einigen Wochen über eine Ausschreibung bei der OBJECT bezogen hat.

GEHOLFEN HAT AUCH DER HÖCHSTMÖGLICHE PARTNERSTATUS "PLATINUM", WELCHEN DIE OBJECT SEIT 2015 INNE HAT UND DER IN EUROPA ÄUSSERST SELTEN ANZUTREFFEN IST

Ausschlaggebend - neben der modernen, flexiblen und offenen Technologie von Ephesoft - war der grosse Erfahrungsschatz der OBJECT mit Ephesoft und die erfolgreiche Realisierung vieler anspruchsvoller Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Uns freut dieser neue Kunde ausserordentllich - nicht nur, weil es sich um das prestigeträchtige, höchste Schweizer Gericht handelt - sondern weil es sich beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne um eine öffentlich-rechtliche Organisation handelt, die ihre Informatik-Infrastruktur autonom, unabhängig und vor allem äussert erfolgreich betreibt. Hierbei geht das Bundesgericht seit vielen Jahren mutig und innovativ vor: Sämtliche Informatik-Komponenten sind komplett Open Source! Nicht nur war das Bundesgericht anno 2007 der erste Alfresco-Kunde in der Schweiz (Alfresco wurde erst 2005 gegründet), sondern lebt die Philosophie und Errungenschaften der Open Source Bewegung vollumfänglich: Open Source Komponenten zu nutzen, diese nach individuellen Anforderungen anzupassen und zu erweitern und dann diese Errungenschaften und Software-Komponenten wiederum der Open Source Community zurück zu geben. Nicht selten stehen öffentliche Verwaltungen in der Schweiz leider mit negativen Schlagzeilen in der Presse - sei es wegen Beschaffungsskandalen, ineffizientem Einsatz der verfügbaren Ressourcen oder anderer unschönen Geschichten... Hierbei sticht das Schweizerische Bundesgericht extrem positiv heraus, was uns umso stolzer macht, Teil dieser Erfolgsgeschichte sein zu dürfen.

Sie möchten uns kennenlernen? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme